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DocMorris gewährt Beamten auf Wunsch sechs Wochen Zahlungsziel für Arzneimittel

BeamtenSpecial – eine gesundheitspolitische Innovation

Heerlen, 20. Juli 2013 - Mit einer gesundheitspolitischen Innovation wartet die Versandapotheke DocMorris auf: Ab dem 29. Juli 2013 haben Beamte sechs Wochen Zeit, von DocMorris gelieferte rezeptpflichtige Arzneimittel zu bezahlen. Grund für diesen BeamtenSpecial (BS) genannten Service ist die Beobachtung, dass immer mehr Staatsdiener den Kauf notwendiger Medikamente hinauszögern, weil sie diese zunächst aus eigener Tasche bezahlen müssen und sich die Kostenerstattung durch staatliche Beihilfestellen oft wochenlang verzögert. DocMorris sieht darin ein nicht unerhebliches Gesundheitsrisiko für diese Berufsgruppe. Mit dem BS-Service soll es allen Beamten ermöglicht werden, ihre vom Arzt verordneten, teils auch teuren Medikamente, erst dann bezahlen zu müssen, wenn die Erstattungsleistungen der Beihilfe in der Regel auf dem Konto des Versicherten eingegangen sind.

„Die Versandapotheke möchte eine systembedingte Benachteiligung ausgleichen, für die es keine gesundheitspolitische Begründung gibt", erklärt DocMorris- Vorstand Max Müller. "Beamte sind von Gesetzes wegen privat versichert, sie müssen aber, anders als gesetzlich Versicherte, vom Arzt verordnete Medikamente erst mal komplett selbst bezahlen. Das fällt vielen nicht leicht, vor allem wenn sie in unteren und mittleren Gehaltsstufen eingruppiert sind. Da wird dann schon mal abgewogen, ob man wegen bestimmter Medikamente sein Konto überziehen und Zinsen zahlen soll, oder lieber ganz auf den Kauf verzichtet.“ Als Gesundheitsdienstleister sieht DocMorris es als ihre Aufgabe an, die Kunden hier finanziell zu entlasten. Insofern steht das Kürzel BS nicht nur für BeamtenSpecial, sondern auch für „burden sharing“, also für eine gerechte Verteilung von Lasten.

Der DocMorris BS-Service gilt für alle in Bund, Ländern und Gemeinden sowie den Körperschaften des Öffentlichen Dienstes beschäftigten beihilfeberechtigten Beamten, Anwärtern und Pensionären. Auch die beihilfeberechtigten Familienangehörigen und Partner gehören dazu. Dies sind insgesamt rund 4,25 Millionen Menschen. Beamte, die die sechswöchige Zahlpause in Anspruch nehmen wollen, können sich auf www.docmorris.de/zahlpause über den Bestellprozess informieren. Geliefert wird sofort, gezahlt wird sechs Wochen später. Dies gilt auch für gleichzeitig mit einem Rezept bestellte rezeptfreie Arzneimittel.

Über DocMorris:

DocMorris ist die bekannteste Apothekenmarke in Deutschland und zugleich Europas größte Versandapotheke mit einem Umsatz von über 324 Millionen Euro im Jahr 2012. DocMorris ist ein Tochterunternehmen der Zur Rose AG.

Über 2 Millionen Kunden haben bisher Medikamente bei DocMorris bestellt. DocMorris steht für sichere, qualitativ hochwertige und flächendeckende pharmazeutische Versorgung. Stets im Fokus der Versandapotheke: der intensive Kunden-Dialog. DocMorris baut die pharmazeutische Beratung kontinuierlich aus und bietet als Kunden-Service den individuellen Arzneimittel-Check. In der wissenschaftlich fundierten, standardisierten Beratung jedes einzelnen Kunden vor der Abgabe der Arzneimittel und auch während der Arzneimitteltherapie sieht DocMorris eine der wesentlichen Aufgaben der Versandapotheke. Das gilt insbesondere für die hochwertige Betreuung von Chronikern.

Kontakt DocMorris-Pressestelle:
HOSCHKE & CONSORTEN Public Relations
DocMorris-Presseteam
Heimhuder Straße 56
20148 Hamburg

Telefon: +49 (40) 36 90 50 34
Telefax: +49 (49) 36 90 50 10
E-Mail: docmorris@hoschke.de


Rechenbeispiel Polizeihauptmeister
Ein Polizeihauptmeister A 9 in München, 31 Jahre, verheiratet, ein Kind, Steuerklasse III verdient durchschnittlich pro Monat netto etwa 2.500 Euro* – Polizei- und Wechselschichtzulage sowie „Weihnachtsgeld“ eingerechnet. Folgende laufenden Kosten belasten das monatliche Einkommen:

  • 760 € netto Miete p. M. (01/2012, Mietspiegel München, Sozialreferat, Baujahr 1995-20012, 10 €/m2, Seite 11)
  • 166,44 € Durchschnittliche Betriebskosten pro qm: Wasser/Abwasser, Müllabfuhr, Heizung/Warmwasser, Hausbeleuchtung, Hausmeister, Hausreinigung (01/2012, Mietspiegel München, Sozialreferat, Baujahr 1995-2012, Seite 9)
  • 61,62 € Stromkosten (Juni 2013, Standortinfo München, Ø Verbrauch 2-Personen Haushalt, Seite 10)
  • 30 € Internet- und Telefonflatrate pro Monat (Juni 2013, Standortinfo München, Seite 11)
  • 48,10 € ÖPNV eine Monatskarte (2 Ringe) , (Juni 2013, Standortinfo München, Seite 11)
  • 125 € Ø Kosten fürs Auto (Versicherung, Steuer, 1 Tankfüllung; Sparkassen Finanzgruppe, Beratungsdienst Geld und Haushalt)
  • 392 € Lebensmittelkosten (Sparkassen Finanzgruppe, Beratungsdienst Geld und Haushalt)
  • 48 € Versicherungskosten (Sparkassen Finanzgruppe, Beratungsdienst Geld und Haushalt)

Hinweis: Die Kosten für die private Krankenversicherung in Ergänzung der Beihilfe gehen als steuerlich zu berücksichtigende Vorsorgeaufwendungen nicht in diese Rechnung ein

Summe: 1.631,16 €

So bleiben nach Abzug der regelmäßigen monatlichen Ausgaben für Miete einer kleinen Wohnung, Mobilität, Lebensmittel und Versicherungen von den monatlich 2.500 Euro noch rund 868 Euro für Kleidung. Unternehmungen oder Sonderausgaben für Urlaube oder Reparaturen für die dreiköpfige Kleinfamilie. Die Vorfinanzierung von zum Teil teuren Arzneimitteln schränken das monatliche Familienbudget ein.

* Quelle: Bayerische Polizei - Gehalt in der 2. Qualifikationsebene http://www.polizei.bayern.de/wir/beruf/info/index.html/1853

Stichwort „Beihilfe“


Beamte und Soldaten stehen zu ihrem jeweiligen Dienstherrn (Bund, Länder, Gemeinden, Körperschaften des öffentlichen Rechts) in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis. Sie haben besondere Dienstpflichten, die bei privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen nicht vorgesehen sind (z. B. Streikverbot). Umgekehrt ergeben sich daraus für den Dienstherrn besondere Fürsorgepflichten. Eine davon ist die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen für die Beamten. In der Regel sind auch die Ehepartner oder Lebenspartner der Beamten und Soldaten sowie die kindergeldberechtigten Kinder über die Beihilfe „versichert“. Von der Beihilfe wird ein prozentualer Anteil der krankheitsbedingten Kosten vom Dienstherrn erstattet. Aktive Soldaten selbst werden grundsätzlich unentgeltlich truppenärztlich versorgt. In einigen Bundesländern erhalten Polizei- und Feuerwehrbeamte freie Heilfürsorge (alle medizinisch notwendigen Aufwendungen werden übernommen).

Das System der Beihilfe wird rechtlich und organisatorisch vom jeweiligen Dienstherrn geregelt. Das Grundsystem gilt jedoch in etwa für alle Dienstherren: Beihilfeberechtigt sind neben den Beamten auch Richter, Soldaten im Ruhestand, Pensionäre sowie die engen Angehörigen. Angestellte des öffentlichen Dienstes sind seit 1999 bis auf wenige Ausnahmen nicht mehr beihilfeberechtigt. Die Erstattung der beihilfefähigen Aufwendungen beträgt, je nach Familienstand, zwischen 50 und 80 Prozent der Krankheitskosten einschließlich Arzneimittel. Beihilfeberechtigte müssen sich zusätzlich privat bei einer privaten Krankenversicherung versichern, um die Differenz zwischen der Erstattung durch den Dienstherrn und dem Gesamtbetrag der Kosten auszugleichen.

Grundsätzlich zahlen Beihilfeberechtigte Arztrechnungen, Arzneimittel und sonstige krankheitsbedingten Leistungen erst einmal selbst aus eigener Tasche. Sie müssen finanziell in Vorleistung gehen. Arztrechnungen haben oft ein Zahlungsziel, Medikamente aber müssen in der Regel sofort bezahlt werden. Die Belege (Rechnungen, Rezepte) muss der Beihilfeberechtigte erst einmal sammeln. Sie können erst ab einer vorgeschriebenen Summe mit einem Erstattungsantrag bei der Beihilfestelle eingereicht werden („Verzögerung I“). Diese prüft und bearbeitet die Unterlagen. Mit einem Beihilfebescheid wird schließlich die Höhe des Erstattungsbetrages festgelegt. Das Geld wird auf das Konto des Berechtigten überwiesen.

Die Bearbeitungsdauer der Beihilfestellen ist je nach personeller und datenverarbeitungstechnischer Ausstattung der Behörde und dem Antragsaufkommen sehr unterschiedlich. Jedoch sind Bearbeitungszeiten von vier Wochen und länger relativ häufig („Verzögerung II“). Hinzu kommt, dass die Rechnungen zusätzlich bei der privaten Krankenversicherung eingereicht werden müssen. Auch das verursacht Verzögerungen („Verzögerung III“). Insgesamt kann dieses Erstattungsverfahren mit seinen drei eingebauten Verzögerungen viele Wochen in Anspruch nehmen und zu teilweise erheblichen Liquiditätsengpässen bei den Beamten- und Soldatenfamilien führen.