Zum verbesserten Schutz vor einer Coronainfektion werden in Deutschland derzeit besonders gefährdete Personen mit hochwirksamen Schutzmasken versorgt. Dazu werden von den Krankenkassen oder Krankenversicherungen per Post Berechtigungsscheine verschickt.
Sie haben Ihre Berechtigungsscheine schon erhalten oder rechnen demnächst damit? Selbstverständlich können Sie Ihre Masken auch bei DocMorris beziehen- ohne zusätzliche Kosten und ohne unnötige Kontakte. Und das Beste: Sie erhalten von DocMorris pro Berechtigungsschein eine Schutzmaske gratis dazu.
Die Ausgabe der Berechtigungsscheine ist noch nicht abgeschlossen. Ihre Krankenkasse oder Versicherung prüft für Sie, ob Sie über 60 sind oder eine bestimmte Vorerkrankung oder Risikofaktoren aufweisen, und stellt Ihnen gegebenenfalls automatisch Ihre Berechtigungsscheine zu.
In Deutschland gilt seit dem 15. Dezember 2020 eine Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung, nach der bestimmte Personengruppen Anspruch auf die Versorgung mit vergünstigen partikelfilternden Schutzmasken haben (z.B. FFP2-Masken). Seit dem 7.1. werden Masken an Bezugsberechtigte nur noch gegen Vorlage eines Original-Berechtigungsscheins abgegeben, der von den Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen ausgegeben wird. Jede berechtigte Person erhält 2 Bezugsscheine für jeweils 6 Masken zugeschickt. Dabei gilt Bezugsschein 1 im Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum Ablauf des 28. Februar 2021, Bezugsschein 2 im Zeitraum vom 16. Februar 2021 bis zum Ablauf des 15. April 202. Jeder Schein berechtigt zum Bezug von 6 Masken. Für jeden 6er-Pack müssen Sie laut Verordnung einen Eigenanteil von insgesamt 2 Euro leisten.
Ein Anspruch auf Schutzmasken laut Corona-Schutzmasken-Verordnung besteht, wenn die Versicherten das 60. Lebensjahr vollendet haben oder bei ihnen eine der folgenden Erkrankungen oder einer der folgenden Risikofaktoren vorliegt: