Entlastung für pflegende Angehörige

Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege

Was passiert, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht geleistet werden kann? Beispielsweise durch Urlaub oder Krankheit der Angehörigen. Informieren Sie sich bereits vorab über die Kurzzeit- und Verhinderungspflege.

Pflegebedürftige Person hält die Hand seiner Angehörigen

Zusammenfassung

Falls die pflegenden Personen aus diversen Gründen kurzzeitig verhindert sind, kann ein stationärer Kurzzeitpflege-Aufenthalt die Versorgung einer pflegebedürftigen Person sicherstellen. Ab einem Pflegegrad 2 wird dieser mit bis zu 1.845€ für bis zu 8 Wochen pro Jahr von der Pflegekasse bezuschusst. Für weitere Kosten können auch Pflegegeld, Entlastungsbetrag oder das Budget für die Verhinderungspflege genutzt werden.
Die Verhinderungspflege kann eine Alternative zur Kurzzeitpflege sein, sie findet im häuslichen Umfeld und nicht stationär statt.