Haushaltshilfe bei Pflegebedürfigkeit: Unterstützung im Alltag
Erfahren Sie, wie Sie eine Haushaltshilfe im häuslichen Pflegeumfeld erhalten. Tipps zur Finanzierung durch die Pflegekassen für Pflegebedürftige, Senioren und ihre Familien.


In diesem Artikel informieren wir Sie über die wichtige Rolle von Haushaltshilfen bei der Unterstützung Pflegebedürftiger und Senioren im Alltag. Diese Hilfen übernehmen Aufgaben wie das Reinigen der Wohnräume, Einkaufen oder das Zubereiten von Mahlzeiten, um den Alltag zu erleichtern und Angehörige zu entlasten. Eine Haushaltshilfe darf jedoch keine medizinischen Pflegeleistungen erbringen, da diese qualifiziertem Pflegepersonal vorbehalten sind.
Die Finanzierung erfolgt häufig über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse, der bis zu 125 Euro monatlich betragen kann, oder in speziellen Fällen auch durch die Krankenkasse. Neben der praktischen Unterstützung bieten Haushaltshilfen auch soziale Kontakte, was zur Reduktion von Isolation und zur Förderung des Wohlbefindens beiträgt.
Die Haushaltshilfe durch einen Pflegedienst oder andere Anbieter in der häuslichen Umgebung spielt eine wichtige Rolle bei der Unterstützung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen im Alltag. Diese Dienstleistung umfasst oft Aufgaben wie die Reinigung der Wohnräume, aber auch das Einkaufen von Lebensmitteln oder das Zubereiten von Mahlzeiten, um den Alltag der Betroffenen zu erleichtern. Darüber hinaus kann eine Haushaltshilfe auch bei der Organisation von Arztbesuchen helfen oder die vereinbarten Termine im Blick behalten. Insbesondere bei einer Vielzahl von Arztterminen oder beginnender Vergesslichkeit, kann dies eine große Erleichterung sein.
Dabei ist es wichtig zu beachten, dass eine Haushaltshilfe keine medizinischen Pflegeleistungen wie beispielsweise das Verabreichen von Medikamenten erbringen darf. Das Stellen von Medikamenten ist ebenfalls eine Leistung, die eine ungelernte Kraft nicht übernehmen darf.
Ihr Fokus liegt auf praktischer Unterstützung im Haushalt, um den Alltag der Betroffenen zu unterstützen und sicherer zu gestalten. Zusätzlich kann sie den emotionale Druck und zeitliche Aufwand, der sonst häufig auf den Angehörigen liegt, zu reduzieren.
Ein weiterer Vorteil der Haushaltshilfe ist die soziale Unterstützung, die sie bietet; regelmäßiger Kontakt kann Isolation verringern und das Wohlbefinden steigern. Die Präsenz einer Haushaltshilfe fördert somit nicht nur die körperliche, sondern auch die seelische Gesundheit der Pflegebedürftigen. Im Hinblick auf den demographischen Wandel und die alternde Gesellschaft wird die Nachfrage nach kompetenter Haushaltshilfe im Pflegedienst voraussichtlich immer weiter steigen.
Die Haushaltshilfe kann im Wesentlichen z.B. folgende Aufgaben übernehmen:
Wichtig ist, dass die Aufgaben einer Haushaltshilfe immer nach Absprache mit der pflegebedürftigen Person und/oder den Angehörigen definiert werden.
Während Haushaltshilfen eine Vielzahl von Aufgaben bei der Unterstützung von Pflegebedürftigen übernehmen, sind sie nicht berechtigt, medizinische Pflegeleistungen zu übernehmen. Dazu zählt das Verabreichen von Medikamenten, die Körperpflege oder auch das Anlegen von Verbänden, da solche Aufgaben qualifiziertem medizinischem Personal vorbehalten sind. Zusätzlich dürfen Haushaltshilfen keine finanziellen Entscheidungen im Namen der Pflegebedürftigen treffen, um deren finanzielle Integrität zu schützen.
Es ist wichtig, dass diese Abgrenzung eingehalten wird, um sowohl die rechtliche als auch die gesundheitliche Sicherheit der Betroffenen zu gewährleisten. Indem sie sich auf praktische und soziale Unterstützung konzentrieren, können Haushaltshilfen maßgeblich zur Lebensqualität beitragen, ohne die erforderliche professionelle Pflegekompetenz zu überschreiten.

Sätze wie: “Ich möchte niemand Fremdes im Haus haben!” oder “Fremde Leute sollen nicht in meine privaten Räume und dort sauber machen!” sind keine Seltenheit – und wenn man sich einmal in die Personen hineinversetzt, auch verständlich.
Für die Familie oder nahe Bekannte ist es häufig schon früher offensichtlich, dass Personen Hilfe benötigen. Insbesondere bei Senioren, die ihr Leben lang alles allein bewältigen konnten, ist die Akzeptanz für diesen Umstand schwierig. Versuchen Sie als Angehörige Verständnis zu zeigen und sich in die Lage hineinzuversetzen. Es kann helfen zunächst einen Kennenlern-Termin mit der möglichen Haushaltshilfe oder dem Pflegedienst zu vereinbaren, so wird das Gefühl der “Fremden im eigenen Zuhause” abgeschwächt. Versuchen Sie die Meinung der zu pflegenden Person immer ernst zu nehmen und sie in Entscheidungen einzubeziehen. Es kann zudem helfen, wenn es eine beständige Person gibt, die die Haushaltshilfe übernimmt und kein ständiger Wechsel durch Einsatzpläne zustande kommt.
Wenn ein anerkannter Pflegegrad vorliegt, beteiligt sich die Pflegekasse an den Kosten für die Haushaltshilfe. Dies geschieht im Rahmen des Entlastungsbetrags, der monatlich bis zu 125 Euro betragen kann. Häufig werden diese Mittel genutzt, um Aufgaben wie Einkaufen, Essenszubereitung oder das Säubern des Wohnraums zu organisieren.
Im Gespräch mit dem Pflegedienst kann dann festgelegt werden, wie viel Unterstützung für den Entlastungsbeitrag monatlich möglich ist. Das bedeutet, wie häufig und wie lange eine Haushaltshilfe unterstützt. Es ist möglich die Kosten für weitere Unterstützung privat zu tragen.
Die Pflegekasse kann finanzielle Zuschüsse für Haushaltshilfen bereitstellen, beispielsweise über den angesprochenen Entlastungsbeitrag, wenn spezifische Voraussetzungen erfüllt sind, wie ein festgestellter Pflegegrad und die damit verbundenen Pflegebedarfe. Um diese Unterstützung in Anspruch nehmen zu können, müssen die Pflegebedürftigen oder deren Angehörige bei der Pflegekasse einen entsprechenden Antrag stellen, der eine detaillierte Darstellung der benötigten Unterstützungsleistungen beinhaltet. Lesen Sie mehr zu diesem Thema: Pflegegrade beantragen - Schritt für Schritt
Ab Pflegegrad 1 können die Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Anspruch genommen werden. Bevor eine Haushaltshilfe über einen Anbieter angestellt wird, sollten Sie jedoch in jedem Fall Ihre Pflegekasse informieren. Diese zahlen nur für Leistungen von anerkannten Anbietern, beispielsweise können das sein: ein Wohlfahrtsverband, ein Pflegedienst oder örtliche Dienstleister. Unter diesen anerkannten Diensten können Sie frei wählen.
Wichtig zu wissen: Entlastungsbeiträge verfallen nicht sofort!
Es ist möglich den Entlastungsbeitrag anzusparen, wenn Sie ihn eine Zeit lang nicht benötigen, beispielsweise weil Angehörige im Haushalt helfen können. Dieser “gesparte” Beitrag kann dann später für größere Dienstleistungen, z.B. einen Frühjahrsputz, genutzt werden.
Neben dem Entlastungsbetrag können Sie für eine Haushaltshilfe auch beispielsweise das Pflegegeld nutzen, das Ihnen ab Pflegegrad 2 monatlich zusteht oder das Budget für Pflegesachleistungen, die Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege umwandeln. Dies nennt man nach Paragraf 45a SGB XI Umwandlung von ambulanten Sachleistungen. Möglich ist das für bis zu 40% des Budgets für Pflegesachleistungen. Das Budget für die Verhinderungspflege kann für maximal sechs Wochen für eine Haushaltshilfe eingesetzt werden.
Nicht jeder, der Unterstützung im Haushalt benötigt, hat einen anerkannten Pflegegrad. Für solche Situationen gibt es jedoch Möglichkeiten, Haushaltshilfen auch ohne Pflegegrad zu finanzieren. Eine Variante besteht darin, dass die Krankenkasse in bestimmten Fällen Kosten übernimmt, beispielsweise wenn die betroffene Person aufgrund einer akuten Krankheit vorübergehend nicht in der Lage ist, den Haushalt selbständig zu führen. In solchen Fällen kann ein ärztliches Attest erforderlich sein, das die Notwendigkeit der Unterstützung begründet.
Alternativ haben Privatpersonen auch die Möglichkeit, eine Haushaltshilfe direkt zu finanzieren, was durch das Anstellen als privater Arbeitgeber erfolgt. Hierbei ist zu beachten, dass die Anstellung formell erfolgen muss, um sicherzustellen, dass sozialrechtliche Aspekte wie Unfall- und Haftpflichtversicherung abgedeckt sind.
Wer eine Haushaltshilfe als privater Arbeitgeber finanzieren möchte, muss einige wichtige Schritte beachten, um eine korrekte Anstellung und die damit verbundenen Pflichten zu gewährleisten. Beispielsweise ist es erforderlich, einen Arbeitsvertrag zu erstellen, der die Arbeitszeiten, Aufgabenbereiche und das Gehalt klar definiert. Weiterhin müssen Sie die gesetzliche Anmeldung der Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale oder bei den relevanten Sozialversicherungsträgern vornehmen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Vorgaben erfüllt sind und die Haushaltshilfe sozialversichert ist. Dazu zählen Beiträge zur Kranken-, Arbeitslosen-, Renten- und Unfallversicherung. Zudem sollten private Arbeitgeber für eine umfassende Haftpflichtversicherung sorgen, um mögliche Haftungsrisiken abzudecken. In diesem Fall kann es ratsam sein, sich professionell beraten zu lassen, um alle rechtlichen Aspekte zu erfüllen.
Nicht nur bei dauerhafter Pflegebedürfigkeit kann man Unterstützung im Haushalt bei der Krankenkasse beantragen. Auch nach Krankenhausaufenthalten oder einer ambulanten Operation kann eine Unterstützung im Haushalt von der Krankenkasse gestellt werden.
Wichtig ist hier, dass es sich um eine kurzfristige Unterstützung handelt und kein anderes Haushaltsmitglied, beispielsweise Lebensgefährten oder erwachsene Kinder, die Aufgaben übernehmen können. Diese Unterstützung kann auch bei akuter schwerer Krankheit in Anspruch genommen werden. Sie können Sich bei Ihrer Krankenkasse weiter informieren oder direkt über die Beantragung einer kurzfristigen Haushaltshilfe sprechen. Häufig wird ein Formular des behandelnden Arztes und die konkrete Diagnose benötigt, das nennt man Notwendigkeitsbescheinigung.
Die Kosten für eine Haushaltshilfe können je nach Region, Art der benötigten Unterstützung und dem gewählten Dienstleister stark variieren. In der Regel bewegen sich die Preise für eine Haushaltshilfe vom Pflegedienst zwischen 20 und 25 Euro pro Stunde.
Neben den reinen Stundensätzen können auch zusätzliche Gebühren für besondere Tätigkeiten oder die Anfahrt anfallen.
Bitte beachten Sie, dass sich gesetzliche Grundlagen ändern können und somit auch Fristen oder Ansprüche verändert werden. Wir aktualisieren unsere Artikel stetig und prüfen auf gesetzliche Veränderungen. Sprechen Sie bei Unsicherheiten mit Ihrer Pflegekasse oder einer Pflegeberaterin/einem Pflegeberater.

Diesen Artikel verfasst unsere Redakteurin Anna Kneier in Zusammenarbeit mit Pharmazeutin Dr. Friederike Geiss.
Anna Kneier hat einen Bachelorabschluss im Gesundheitsmanagement und arbeitet als Digital Health Journey Managerin bei DocMorris. Ihr besonderes Interesse gilt digitalen Lösungen zur Prävention und Gesundheitsförderung – insbesondere im Umgang mit chronischen Erkrankungen. Sie setzt sich dafür ein, innovative Versorgungskonzepte nutzerfreundlich und alltagsnah für Patientinnen und Patienten erlebbar zu machen.
Stand: 14.03.2025

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Quellen und weiterführende Informationen:
https://www.perspektiven-schaffen.de/ps-de/fuer-erwerbstaetige-und-wiedereinsteigende/erwerbstaetigkeit-im-bereich-haushaltsnahe-dienstleistungen/beschaeftigungen-im-bereich-der-haushaltsnahen-dienstleistungen-188388
https://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/leistungen-gesetzliche-krankenkassen/gesetzliche-krankenkassen-besondere-leistungen/haushaltshilfe/
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/haushaltshilfe-von-der-krankenkasse-bezahlen-lassen-11554