DocMorris Ratgeber Diabetes

Nahrungsergänzung bei Diabetes

Etwa ein Drittel aller Deutschen nimmt Nahrungsergänzungsmittel ein. Auch im Zusammenhang mit Diabetes werden unzählige der auch Supplemente genannten Präparate auf dem Markt angepriesen. Sie beinhalten Vitamine, Spurenelemente, Mineralstoffe, Omega-3-Fettsäuren oder viele andere Substanzen.
Aber ist die Einnahme wirklich sinnvoll?

Nahrungsergänzungsmittel bei Diabetes

Was genau ist ein Nahrungsergänzungsmittel?

„Nahrungsergänzungsmittel (oft als NEM abgekürzt) sind Lebensmittel-Produkte, die zur ergänzenden Versorgung des menschlichen Stoffwechsels mit bestimmten Nährstoffen wie Vitaminen oder Mineralstoffen gedacht sind.“ So steht es bei Wikipedia, aber was genau ist damit gemeint? Worin unterscheiden sich Nahrungsergänzungsmittel von Arzneimitteln und wie ist ihr rechtlicher Status? Im Folgenden werden wir uns diesen Fragen genauer widmen.

Was unterscheidet Nahrungsergänzungsmittel von Arzneimitteln?

Nahrungsergänzungsmittel und Arzneimittel lassen sich sehr gut durch ihre Anwendung voneinander abgrenzen. Kurz gesagt: Arzneimittel sollen Krankheiten heilen, Nahrungsergänzungsmittel nicht.

Nahrungsergänzungsmittel

  • Ergänzen die Ernährung gesunder Personen
  • Dienen nicht der Behandlung oder Heilung von Krankheiten
  • Unterliegen dem Lebensmittelrecht
  • Müssen lediglich beim BVL angezeigt werden
  • Sicherheit liegt in der Verantwortung des Herstellers
  • Bis zu 50 % Abweichung der Mengenangabe erlaubt

Arzneimittel

  • Behandeln, lindern oder beugen Krankheiten vor
  • Basieren auf wissenschaftlichen Erkenntnissen
  • Unterliegen dem strengeren Arzneimittelrecht
  • Müssen vom BfArM zugelassen werden
  • Wirksamkeit und Sicherheit durch Studien belegt
  • Nur max. 5 % Mengenabweichung erlaubt

Die rechtliche Situation rund um die Nahrungsergänzungsmittel schauen wir uns im Folgenden etwas genauer an:

Rechtliche Stellung von Nahrungsergänzungsmitteln

Rechtlich gesehen sind Nahrungsergänzungsmittel Lebensmittel und unterliegen daher genau demselben Recht. Das heißt, sie kommen ohne Durchlaufen eines Zulassungsverfahrens auf den Markt.
(Eine Ausnahme bilden die sogenannten neuartigen Lebensmittel)
Bevor Nahrungsergänzungsmittel in den Handel gelangen, müssen sie lediglich beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) angezeigt werden. Dazu müssen Produktname, Hersteller, Händler oder Importeur genannt und ein Muster des Etiketts beigefügt werden. Vom BVL wird dann die Anzeige geprüft und an die für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Landesbehörden und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) weitergeleitet. Eine Überprüfung der Produkte erfolgt stichprobenweise. Für einige als Nahrungsergänzungsmittel auf dem Markt erhältliche Stoffe sind gesundheitsbezogene Aussagen erlaubt. Für die Zulassung dieser sogenannten „Health Claims“ ist die Europäische Kommission zuständig. Laut EU-Verordnung dürfen diese nur dann verwendet werden, wenn sie sich auf anerkannte wissenschaftliche Nachweise stützen und vom durchschnittlichen Verbraucher zu verstehen sind. Gestattet sind zum Beispiel Werbeaussagen zu Vitamin B1 wie: „Thiamin wird für die Gewinnung von Energie aus der Nahrung benötigt“ oder „Thiamin ist für die Bildung von Energie aus Kohlenhydraten erforderlich.“ Eine besondere Form von Nahrungsergänzungsmitteln stellen die „Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke“ dar. Sie wurden für Patienten entwickelt, deren Nährstoffbedarf aufgrund bestimmter Erkrankungen, Störungen oder spezifischer Beschwerden nicht durch den Verzehr normaler Lebensmittel gedeckt werden kann. Die Anwendung von Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke sollte unter ärztlicher Aufsicht stattfinden.