

E-Rezept auf Ihrer Krankenkassenkarte?
E-Rezept mit QR-Code auf Papier?
E-Rezepte werden ausschließlich von Ärzten (und Zahnärzten) ausgestellt. Dabei kann es sich um Ärzte in einer Praxis oder Klinik vor Ort oder um Ärzte einer Internet-Praxis oder einer telemedizinischen Einrichtung handeln. Fragen Sie Ihren Arzt nach gerne nach dem E-Rezept.
Digital eingelöste E-Rezepte Für alle digital eingelösten E-Rezepte bieten wir unsere kostenlose Lieferung am nächsten Werktag an.** Über unsere App können Sie Ihr E-Rezept direkt mit der Krankenkassenkarte einlösen. Oder nutzen die weiteren digitalen Einlösewege in der App oder auf unserer Website. So erhalten Sie Ihre Medikamente nicht nur schnell sondern auch kostenlos sowie zuverlässig direkt zu Ihnen nach Hause geliefert! Hier mehr zur schnellen Lieferung erfahren.
Per Post eingesandte Rezepte Sobald Ihr Rezept uns per Post erreicht hat, beginnen wir unverzüglich mit der Bearbeitung: von der Erfassung Ihres Auftrags über die pharmazeutische Prüfung bis hin zum Paketversand vergehen selten mehr als 24 Stunden. Falls der Versand einmal länger als 48 Stunden dauert, informieren wir Sie und senden Ihnen auf Wunsch Ihr Rezept zurück.
Kein Problem! Falls Ihnen für ein benötigtes Medikament noch das passende Rezept fehlt, können Sie dieses ganz einfach und bequem von zu Hause aus anfragen. Über unseren Partner TeleClinic erreichen Sie bequem und schnell erfahrene Online-Ärzte, die Sie kompetent beraten und Ihnen nach ärztlicher Konsultation bei Bedarf das benötigte Rezept digital ausstellen. Dieses können Sie im Anschluss sofort bei uns einlösen, sodass Ihre Medikamente schnellstmöglich zu Ihnen geliefert werden.
Hier mehr zum Online-Arzt erfahren
Zudem können Sie in unserem Webshop die Bestellung auch schon vorab tätigen und uns das Rezept im Nachgang zusenden. Einfach Rezeptart wählen, bevor Sie den Artikel dem Warenkorb hinzufügen und Rezept im Anschluss versandkostenfrei an DocMorris senden. Den Freiumschlag sowie Bestellschein erhalten Sie nach Kaufabschluss.
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Wenn Sie bei Rezepteinsendung rezeptfreie Produkte mitbestellen, liefern wir auch diese versandkostenfrei – unabhängig vom Bestellwert! Legen Sie dazu die rezeptfreien Produkte einfach mit in Ihren Warenkorb oder drucken Sie bei Postbestellungen den ausgefüllten Bestellschein aus und senden Sie ihn zusammen mit Ihrem Rezept zu uns. Ihr Paket wird versandkostenfrei geliefert.
Für jedes Medikament auf Rezept erhalten Privatversicherte, Selbstzahler sowie Zuzahlungsbefreite automatisch ein Guthaben. Die Höhe des Rezept-Bonus bestimmt sich pro Medikamentenpreis (AVP) eines verschriebenen Medikaments nach der folgenden Tabelle.¹²
Ja. Unsere pharmazeutischen Mitarbeiter kontrollieren bei Ihren Rezepten immer genau, ob sich die Mittel miteinander vertragen, wenn Sie bei uns mehrere Produkte bestellen. Wenn wir ein Risiko erkennen, informieren wir Sie schriftlich und in dringenden Fällen auch telefonisch. Bei Kunden, die schon öfter bei uns bestellt haben, beziehen wir dabei sogar die eingelösten Rezepte der letzten drei Monate ein. Durch diese Langzeitbetrachtung sind Sie noch besser vor Wechselwirkungen geschützt.
Ja. Wenn Sie ein Rezept einsenden, liefern wir Ihre Bestellung grundsätzlich versandkostenfrei. Das gilt sowohl für Kassenrezepte als auch für Privatrezepte. Falls Sie rezeptfreie Arzneimittel, Kosmetik oder andere frei verkäufliche Produkt mitbestellen, liefern wir Ihnen auch diese versandkostenfrei mit – unabhängig vom Bestellwert.
Ja. Die Lieferung ist an jede Adresse in Deutschland möglich – auch an Packstationen oder Abholstellen. Eine Ausnahme bilden hier nur kühlpflichtige Medikamente: Sie können nicht an eine Packstation geliefert werden, da dies die Kühlkette unterbrechen würde.
Ja. Wenn Sie ein Privatrezept bei DocMorris einreichen, erhalten Sie von uns nach Bearbeitung Ihres Auftrags zwei Rezeptkopien mit der Angabe des Medikamentenpreises zurück. Diese Rezeptkopie wird von jeder deutschen Privatversicherung zur Abrechnung Ihrer Medikamentenkosten anerkannt.
Kassenrezepte: Kassenrezepte sind in der Regel 28 Tage ab dem Ausstellungsdatum gültig. Wenn E-Rezepte innerhalb von 28 Tagen nicht eingelöst werden, werden sie 10 Tage später gelöscht.
Privatrezepte: Privatrezepte sind in der Regel 3 Monate ab dem Ausstellungsdatum gültig. Im Basistarif ist das Rezept 30 Tage nach Ausstellung gültig, im Notlagentarif sind es 10 Tage. Daher ist ratsam, auch Privatrezepte zeitnah in der Apotheke einzulösen.
Die gesetzlichen Krankenkassen garantieren ihren Versicherten eine qualitativ hochwertige Versorgung mit Medikamenten. Damit diese Qualität bezahlbar bleibt, schließen viele Krankenkassen mit einzelnen Arzneimittelherstellern Rabattverträge. Apotheken müssen bei der Auswahl eines Medikamentes bestehende Rabattverträge beachten. Verschreibt der Arzt einen Wirkstoff oder ein Arzneimittel und überlässt die Auswahl des Medikamentes der Apotheke ("Aut idem"-Regelung), gibt der Apotheker vorrangig ein Medikament ab, für das eine Rabattregelung zwischen der Krankenkasse des Patienten und einem Hersteller besteht.
Sollten Sie den Austausch nicht wünschen, sprechen Sie mit Ihrem Arzt. Dieser kann den Austausch ausschließen, wenn besondere Umstände die Verordnung eines bestimmten Medikamentes erfordern. Hierzu muss er lediglich das "Aut idem"-Kästchen links unten auf Ihrem Rezept ankreuzen.
Die deutsche Bundesregierung erklärt das E-Rezept für sehr sicher: "Bei der digitalen Übertragung von der Arztpraxis bis in die Apotheke werden E-Rezepte mehrfach verschlüsselt und sicher gespeichert. Damit sind sie vor unbefugtem Zugriff geschützt.
Jedes E-Rezept kann nur einmal eingelöst werden. Die Apotheke scannt den Rezeptcode und kann sehen, ob dieses Rezept bereits eingelöst wurde. Das E-Rezept ist fälschungssicher von der Ärztin oder dem Arzt signiert und kann nicht bearbeitet werden.
Die Sicherheitsarchitektur des E-Rezeptes wurde zusammen mit Expertinnen und Experten erarbeitet und wird fortlaufend überprüft. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit waren dabei eng eingebunden." (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/faq-zum-e-rezept-2198360 abgerufen am 13.03.2025)

