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OLG Köln entschied gegen Anreize zur Förderung der Therapietreue

Heerlen, den 7. November 2013 – Der Versandapotheke DocMorris wurde mit einstweiliger Verfügung des Landgerichts Köln vom 08.05.2013 (Az. 84 O 90/13) eine Prämie verboten, die DocMorris ihren Patienten als Aufwandsentschädigung für die Teilnahme am individuellen Arzneimittelcheck ausgezahlt hatte. Ein wegen Verstoßes gegen dieses Verbot ergangener erster Ordnungsgeldbeschluss wurde am 28.10.2013 vom Oberlandesgericht (OLG) Köln bestätigt.

Nach der Entscheidung des OLG Köln erklärt DocMorris-Vorstand Olaf Heinrich: „Wir sehen, dass individuelle monetäre Anreize, wie unsere Prämie für den Arzneimittelcheck, die Therapietreue von Patienten fördern. Solche Anreize sind wichtig, um Akzeptanz von Compliance- und Adherence-Maßnahmen zu fördern. Leider sehen einige Richter dies anders. Um dem Urteil Folge zu leisten, werden wir die Prämie nicht mehr weiter ausloben“, so Heinrich. „Den Arzneimittelcheck bietet DocMorris selbstverständlich weiter an, weil er sich als Instrument zur umfassenden Beratung als wichtig und wirkungsvoll erwiesen hat, was die Teilnahme unserer Kunden verdeutlicht."

Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) ist aber für ein modernes und wirkungsvolles Gesundheitswesen unabdingbar. Gleichzeitig ist es bei neuen Maßnahmen stets wichtig entsprechende Aufklärungs- und Informationskampagnen zu entwickeln, um die Akzeptanz und Teilnahme der Versicherten zu erhöhen. Dazu gibt es im Gesundheitssystem in Deutschland viele Bespiele, die durch finanzielle Anreize zu Beginn einer Maßnahme geprägt waren und wo sich der mittel- und langfristige Erfolg nur durch solche Anreize erreichen ließ. Entscheidend ist, dass gerade für chronisch erkrankte Versicherte nicht nur die richtige Auswahl an Arzneimitteln stattfindet, sondern auch die entsprechende Kontinuität bei der Einnahme, somit Therapietreue, erreicht wird. Dies sorgt für individuelles Wohlbefinden und für eine finanzielle Entlastung des Gesundheitssystems.

Aus diesen Gründen ist es für Olaf Heinrich unverständlich, dass von den Gerichten die Förderung der Therapietreue durch einen Arzneimittelcheck verhindert wird. „Wir zahlen die Prämien aus der eigenen Marge. Daher ist es umso erstaunlicher, dass dieser klare Vorteil für den Verbraucher gerichtlich verboten wird. Durch die Erhöhung der Therapietreue tragen zum Beispiel Prämien letztlich zur Reduzierung der gesamtwirtschaftlichen Kosten des Gesundheitssystems bei."

Seit der Einführung der Prämie im November 2012 haben unsere Apothekenkunden 250.000 Mal aktiv an dem Arzneimittelcheck teilgenommen. Dadurch konnten Wechselwirkungen, Doppelverordnungen und unerwünschte Arzneimittelnebenwirkungen verhindert werden. Dies ist nicht nur ein Beitrag zur individuellen Gesundheit des Einzelnen, sondern auch ein eindeutig dokumentierbarer, nachhaltiger Effizienzgewinn. Deswegen wird sich DocMorris auch weiterhin für eine stärkere Akzeptanz der Themen zur Förderung der Therapietreue einsetzen.


Der Versandapotheke DocMorris wurde mit einstweiliger Verfügung des Landgerichts Köln vom 08.05.2013 (Az. 84 O 90/13) die Auszahlung einer Prämie verboten. Das Verfahren war von der Apothekerkammer Nordrhein initiiert worden. Nachdem die einstweilige Verfügung vom Landgericht Köln mit Urteil vom 21.08.2013 bestätigt wurde, ist nun noch eine Berufung beim OLG Köln unter dem Aktenzeichen 6 U 158/13 anhängig. Parallel hatte die Apothekerkammer Nordrhein gegen DocMorris wegen Verstoßes gegen die einstweilige Verfügung zwei Ordnungsgeldbeschlüsse erwirkt.

Über DocMorris:

DocMorris ist die bekannteste Apothekenmarke in Deutschland und zugleich Europas größte Versandapotheke mit einem Umsatz von über 324 Millionen Euro im Jahr 2012. DocMorris ist ein Tochterunternehmen der Zur Rose AG.

Über 2 Millionen Kunden haben bisher Medikamente bei DocMorris bestellt. DocMorris steht für sichere, qualitativ hochwertige und flächendeckende pharmazeutische Versorgung. Stets im Fokus der Versandapotheke: der intensive Kunden-Dialog. DocMorris baut die pharmazeutische Beratung kontinuierlich aus und bietet als Kunden-Service den individuellen Arzneimittel-Check. In der wissenschaftlich fundierten, standardisierten Beratung jedes einzelnen Kunden vor der Abgabe der Arzneimittel und auch während der Arzneimitteltherapie sieht DocMorris eine der wesentlichen Aufgaben der Versandapotheke. Das gilt insbesondere für die hochwertige Betreuung von Chronikern.

Druckfähiges Bildmaterial oder weiterführende Hintergrundinformationen senden wir Ihnen auf Wunsch gerne zu.

Kontakt DocMorris-Pressestelle:
HOSCHKE & CONSORTEN Public Relations, Lena Brömmelhaus, Heimhuder Straße 56, 20148 Hamburg.
Telefon: +49 (40) 36 90 50 34; Telefax: +49 (49) 36 90 50 10; E-Mail: docmorris@hoschke.de