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DocMorris setzt sich im Apothekenstreit durch: Deutsche Niederlassung in Saarbrücken darf wieder öffnen

Heerlen/Saarbrücken, 22.01.2007

DocMorris hat mit seiner Beschwerde im Eilverfahren Recht bekommen und sich so im Streit um seine deutsche Niederlassung durchgesetzt. Das Oberverwaltungsgericht Saarlouis hat am heutigen Montag im Beschwerdeverfahren (Az 3 W 14/06 und 3 W 15/06 vom 22.01.2007) entschieden, dass die DocMorris-Apotheke in Saarbrücken wieder geöffnet werden darf. Die Niederlassung wird also ihren Betrieb ab sofort wieder aufnehmen. Eine richterliche Entscheidung zur Hauptsache steht noch aus. Die Rechtsexperten rechnen mit einem mehrjährigen Verfahren.

DocMorris hat mit seiner Beschwerde im Eilverfahren Recht bekommen und sich so im Streit um seine deutsche Niederlassung durchgesetzt. Das Oberverwaltungsgericht Saarlouis hat am heutigen Montag im Beschwerdeverfahren (Az 3 W 14/06 und 3 W 15/06 vom 22.01.2007) entschieden, dass die DocMorris-Apotheke in Saarbrücken wieder geöffnet werden darf. Die Niederlassung wird also ihren Betrieb ab sofort wieder aufnehmen. Eine richterliche Entscheidung zur Hauptsache steht noch aus. Die Rechtsexperten rechnen mit einem mehrjährigen Verfahren.

 

"Wir freuen uns über die Wiedereröffnung und den gesunden Wettbewerb", so DocMorris-Chef Ralf Däinghaus zum Beschluss der Richter.

 

DocMorris-Anwalt Thomas J. Diekmann: "Wir begrüßen den Mut des Oberverwaltungsgerichts des Saarlands in einer so emotionsgeladenen Sache eine auf das Europarecht gestützte Entscheidung zu treffen, nämlich DocMorris zu erlauben, seine Niederlassung als Kapitalgesellschaft entgegen den nationalen Bestimmungen weiter zu betreiben."

 

Zum Hintergrund des Verfahrens: DocMorris hatte am 3. Juli 2006 seine Niederlassung in Saarbrücken eröffnet. Die Apothekerkammer des Saarlandes, der Deutsche Apothekerverband und drei saarländische Apotheker hatten gemeinsam am 1. August 2006 beim Verwaltungsgericht Saarlouis gegen das Saarland und das Gesundheitsministerium Klage und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung eingereicht. Die Klage vom Verband und der Kammer wurden abgelehnt, die Apotheker-Klage wurde angenommen. Der Streitpunkt: Die Betriebserlaubnis für die DocMorris-Niederlassung sei nicht rechtmäßig, da sie gegen deutsches Recht verstoße. Das Verwaltungsgericht Saarlouis hatte am 13. September in einem Eilverfahren (Az 3 F 38/06) die Regierung des Saarlandes aufgefordert, eine so genannte Schließungsverfügung zu erlassen. Die Folge: Am 14. September 2006 hatte DocMorris seine Niederlassung vorübergehend geschlossen.

 

Die Position von DocMorris: Nach europäischem Recht darf eine Apotheke aus einem Mitgliedsstaat der EU - ganz gleich, welche Rechtsform diese hat - eine Apotheke in einem anderen EU-Staat eröffnen. Das deutsche Fremdbesitzverbot darf der Zulassung in diesem Fall nicht entgegenstehen.

 

Über DocMorris:


DocMorris ist die bekannteste Apothekenmarke in Deutschland und zugleich Europas größte Versandapotheke mit einem Umsatz von rund 335 Millionen Euro im Jahr 2013.

Über 2,5 Millionen Kunden haben bislang Arzneimittel und Apothekenprodukte bei DocMorris bestellt. Die Versandapotheke steht für sichere, qualitativ hochwertige und flächendeckende pharmazeutische Versorgung. Dafür sorgt ein hochqualifiziertes pharmazeutisches Team von über 90 Apothekern und Pharmazeutisch-technischen Assistenten. Als pharmazeutischer Dienstleister entwickelt und realisiert DocMorris spezielle Chroniker-Programme in Zusammenarbeit mit pharmazeutischen Unternehmen und Krankenkassen.

Die wissenschaftlich fundierte, standardisierte pharmazeutische und individuelle Beratung wird kontinuierlich weiter ausgebaut: neben der Beratung per Telefon, Brief oder E-Mail wird bei DocMorris der Bereich Telepharmazie weiterentwickelt. Die Live-Beratung per Video wird beim Medikationsmanagement unterstützen. Dieses innovative Konzept trägt dazu bei, Medikations- oder Einnahmefehler zu vermeiden und ermöglicht, den Kunden an jedem Ort zu jeder Zeit umfassend von Angesicht zu Angesicht zu beraten.

Rund 500 Mitarbeiter arbeiten insgesamt am Erfolg von DocMorris, einem Tochterunternehmen der Zur Rose AG mit Sitz im niederländischen Heerlen. Seit Gründung im Jahr 2000 zahlt die Versandapotheke die jeweils für Deutschland gültige Umsatzsteuer an die Finanzämter in Deutschland.

Unternehmenskontakt Versandapotheke DocMorris:
Versandapotheke DocMorris
Torben Bonnke
Head of Communication and PR
Voskuilenweg 131B
6416 AJ Heerlen
Niederlande
Telefon: +49 (171) 864 888 1
E-Mail: 
torben.bonnke@docmorris.de

 

Pressekontakt Versandapotheke DocMorris:
HOSCHKE & CONSORTEN Public Relations GmbH
DocMorris-Presseteam
Heimhuder Straße 56
20148 Hamburg
Deutschland
Telefon: +49 (40) 36 90 50 34
E-Mail: 
docmorris@hoschke.de