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Verwaltungsgericht Saarlouis übermittelt Schließungsverfügung für deutsche Niederlassung: DocMorris leitet Rechtsmittel ein

Heerlen/Aachen/Saarbrücken, 13.09.2006

Das Verwaltungsgericht Saarlouis hat in einem Eilverfahren (Az 3 F 38/06) die Regierung des Saarlandes aufgefordert, eine Schließungsverfügung gegen die deutsche Niederlassung der niederländischen Versandapotheke DocMorris zu übermitteln. Dagegen leitet DocMorris alle rechtlichen Mittel ein. In einer Abwägungsentscheidung hat das Gericht die Interessen der deutschen Apotheker über den gesunden Wettbewerb und höherrangiges Europarecht gestellt. Geklagt hatten die Apothekenkammer des Saarlandes, der Deutsche Apothekerverband und drei Apothekeninhaber. Das Geschäft der niederländischen Versandapotheke bleibt davon unberührt.

Das Verwaltungsgericht Saarlouis hat in einem Eilverfahren (Az 3 F 38/06) die Regierung des Saarlandes aufgefordert, eine Schließungsverfügung gegen die deutsche Niederlassung der niederländischen Versandapotheke DocMorris zu übermitteln. Dagegen leitet DocMorris alle rechtlichen Mittel ein. In einer Abwägungsentscheidung hat das Gericht die Interessen der deutschen Apotheker über den gesunden Wettbewerb und höherrangiges Europarecht gestellt. Geklagt hatten die Apothekenkammer des Saarlandes, der Deutsche Apothekerverband und drei Apothekeninhaber. Das Geschäft der niederländischen Versandapotheke bleibt davon unberührt.

„Dies ist eine einsame Entscheidung eines Verwaltungsgerichts. Als wir den Versandhandel starteten, gab es zahlreiche Richtersprüche gegen uns. Am Ende haben wir uns doch durchgesetzt“, sagt DocMorris-Chef Ralf Däinghaus. „Die Apotheker möchten uns mit allen Mitteln aus dem Markt drängen. Aber wir geben nicht auf, die Betriebserlaubnis ist einwandfrei. Wir sind bereit, durch alle Instanzen zu gehen, wenn notwendig bis zum Europäischen Gerichtshof.“ DocMorris hatte am 3. Juli 2006 die erste Vor-Ort-Apotheke in Saarbrücken eröffnet. Die niederländische Versandapotheke ist dadurch in Deutschland - ihrem wichtigsten Markt - präsent und noch stärker im hiesigen Gesundheitssystem verankert.

Zum Hintergrund: Die Apothekerkammer des Saarlandes, der Deutsche Apothekerverband und drei saarländische Apotheker hatten gemeinsam am 1. August 2006 beim Verwaltungsgericht Saarlouis gegen das Saarland und das Gesundheitsministerium Klage und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung eingereicht. Der Streitpunkt: Die Betriebserlaubnis für die DocMorris Niederlassung sei nicht rechtmäßig, da sie gegen deutsches Recht verstoße. Sie fordern, dass die Erlaubnis aufgehoben werde und haben die Schließung der Apotheke beantragt. Am 9. August hat das Saarbrücker Landgericht den ersten Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung (Az 7 I O 77/06) abgewiesen.

Die Position von DocMorris: DocMorris darf gemäß der europäischen Niederlassungsfreiheit eine Apotheke in Deutschland besitzen. Nach Auslegung des Europarechts darf eine Apotheke – ganz gleich, welche Rechtsform diese hat - aus einem Land der europäischen Gemeinschaft eine Apotheke in einem anderen Land eröffnen. Das deutsche Fremdbesitzverbot darf der Zulassung in diesem Fall nicht entgegenstehen. Auch die Europäische Kommission stützt diese Auffassung. Sie hat im Rahmen von Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien, Österreich und Spanien (Az: IP/06/858) festgestellt, dass nationale Vorschriften für Apotheken, die die Niederlassungsfreiheit beeinträchtigen, unvereinbar mit dem europäischen Binnenmarkt seien.

 

Über DocMorris:


DocMorris ist die bekannteste Apothekenmarke in Deutschland und zugleich Europas größte Versandapotheke mit einem Umsatz von rund 335 Millionen Euro im Jahr 2013.

Über 2,5 Millionen Kunden haben bislang Arzneimittel und Apothekenprodukte bei DocMorris bestellt. Die Versandapotheke steht für sichere, qualitativ hochwertige und flächendeckende pharmazeutische Versorgung. Dafür sorgt ein hochqualifiziertes pharmazeutisches Team von über 90 Apothekern und Pharmazeutisch-technischen Assistenten. Als pharmazeutischer Dienstleister entwickelt und realisiert DocMorris spezielle Chroniker-Programme in Zusammenarbeit mit pharmazeutischen Unternehmen und Krankenkassen.

Die wissenschaftlich fundierte, standardisierte pharmazeutische und individuelle Beratung wird kontinuierlich weiter ausgebaut: neben der Beratung per Telefon, Brief oder E-Mail wird bei DocMorris der Bereich Telepharmazie weiterentwickelt. Die Live-Beratung per Video wird beim Medikationsmanagement unterstützen. Dieses innovative Konzept trägt dazu bei, Medikations- oder Einnahmefehler zu vermeiden und ermöglicht, den Kunden an jedem Ort zu jeder Zeit umfassend von Angesicht zu Angesicht zu beraten.

Rund 500 Mitarbeiter arbeiten insgesamt am Erfolg von DocMorris, einem Tochterunternehmen der Zur Rose AG mit Sitz im niederländischen Heerlen. Seit Gründung im Jahr 2000 zahlt die Versandapotheke die jeweils für Deutschland gültige Umsatzsteuer an die Finanzämter in Deutschland.

Unternehmenskontakt Versandapotheke DocMorris:
Versandapotheke DocMorris
Torben Bonnke
Head of Communication and PR
Voskuilenweg 131B
6416 AJ Heerlen
Niederlande
Telefon: +49 (171) 864 888 1
E-Mail: 
torben.bonnke@docmorris.de

 

Pressekontakt Versandapotheke DocMorris:
HOSCHKE & CONSORTEN Public Relations GmbH
DocMorris-Presseteam
Heimhuder Straße 56
20148 Hamburg
Deutschland
Telefon: +49 (40) 36 90 50 34
E-Mail: 
docmorris@hoschke.de