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DocMorris nimmt Hürde im Apothekenstreit: Klägerin aus Saarbrücken scheitert mit Berufung beim Oberlandesgericht

Heerlen/Saarbrücken, 06.12.2006

Das Oberlandesgericht Saarbrücken hat im Streit um die Eröffnung der DocMorris-Apotheke im Saarland heute bestätigt, dass die Betriebserlaubnis „nicht nichtig“ ist (Az 1 U 484/06). Die Richter konnten keinen zivilrechtlichen Grund erkennen, der zur Aufhebung der Betriebserlaubnis geführt hätte.

Bereits am 8. August hatte das Landesgericht in erster Instanz dieselbe Auffassung vertreten und einen Antrag auf einstweilige Verfügung der benachbarten Apothekerin abgelehnt.

Parallel zur Klage der Apothekerin wird am Oberverwaltungsgericht in Saarlouis ein Beschwerdeverfahren von DocMorris gegen die einstweilige Schließung der Saarbrücker Niederlassung (Az 3 W 15/06) verhandelt. Solange dieses Verfahren nicht entschieden wurde, darf DocMorris seine Niederlassung noch nicht wieder öffnen. Über die Beschwerde wird voraussichtlich in den kommenden Wochen entschieden.

DocMorris-Chef Ralf Däinghaus: „Auch wenn unsere Gegner es nicht wahrhaben wollen: Die Betriebserlaubnis für die saarländische DocMorris-Apotheke ist rechtmäßig. Die Apotheker müssen sich auf den kommenden Wettbewerb einstellen.“

Zum Hintergrund des Verfahrens

DocMorris hatte am 3. Juli 2006 die erste Vor-Ort-Apotheke in Saarbrücken eröffnet. Dagegen stellte eine benachbarte Apothekerin beim Landgericht einen Antrag auf Schließung der Apotheke per einstweiliger Verfügung (Az 7 I O 77/06). Der Inhalt: Die Zulassung der Apotheke sei „offensichtlich rechtswidrig und damit nichtig“, da sie gegen das deutsche Fremdbesitzverbot verstoße. Am 8. August 2006 hat das Saarbrücker Landgericht den Antrag als unbegründet zurückgewiesen. Dagegen hatte die Klägerin Berufung beim Saarbrücker Oberlandesgericht eingelegt.

Die Position von DocMorris

Nach Freiheitsrechten des Europarechts darf eine Apotheke – ganz gleich, welche Rechtsform diese hat – aus einem Land der europäischen Gemeinschaft eine Apotheke in einem anderen Land eröffnen. Das deutsche Fremdbesitzverbot darf der Zulassung nicht entgegenstehen.

 

Über DocMorris:


DocMorris ist die bekannteste Apothekenmarke in Deutschland und zugleich Europas größte Versandapotheke mit einem Umsatz von rund 335 Millionen Euro im Jahr 2013.

Über 2,5 Millionen Kunden haben bislang Arzneimittel und Apothekenprodukte bei DocMorris bestellt. Die Versandapotheke steht für sichere, qualitativ hochwertige und flächendeckende pharmazeutische Versorgung. Dafür sorgt ein hochqualifiziertes pharmazeutisches Team von über 90 Apothekern und Pharmazeutisch-technischen Assistenten. Als pharmazeutischer Dienstleister entwickelt und realisiert DocMorris spezielle Chroniker-Programme in Zusammenarbeit mit pharmazeutischen Unternehmen und Krankenkassen.

Die wissenschaftlich fundierte, standardisierte pharmazeutische und individuelle Beratung wird kontinuierlich weiter ausgebaut: neben der Beratung per Telefon, Brief oder E-Mail wird bei DocMorris der Bereich Telepharmazie weiterentwickelt. Die Live-Beratung per Video wird beim Medikationsmanagement unterstützen. Dieses innovative Konzept trägt dazu bei, Medikations- oder Einnahmefehler zu vermeiden und ermöglicht, den Kunden an jedem Ort zu jeder Zeit umfassend von Angesicht zu Angesicht zu beraten.

Rund 500 Mitarbeiter arbeiten insgesamt am Erfolg von DocMorris, einem Tochterunternehmen der Zur Rose AG mit Sitz im niederländischen Heerlen. Seit Gründung im Jahr 2000 zahlt die Versandapotheke die jeweils für Deutschland gültige Umsatzsteuer an die Finanzämter in Deutschland.

Unternehmenskontakt Versandapotheke DocMorris:
Versandapotheke DocMorris
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Voskuilenweg 131B
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Telefon: +49 (171) 864 888 1
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Pressekontakt Versandapotheke DocMorris:
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