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Sperrfrist bis Ende der Verhandlung

Europäischer Gerichtshof verhandelt in Sachen 0800DocMorris

Landgraaf, 10.12.2002 - Im Streit um den Versandhandel mit Medikamenten trafen sich am Dienstag, dem 10. Dezember 2002, Kläger und Beklagte vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Die Kläger des Ausgangsverfahrens, der Deutsche Apothekerverband (DAV), und die vertretenen Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, mündlich Stellung zu nehmen. Die Europa-Richter setzten den Schwerpunkt der Verhandlung auf die Frage des grenzüberschreitenden Marktzugangs: Kann Apotheken aus EU-Mitgliedstaaten der Marktzugang durch das (noch) existierende deutsche Arzneimittel-Versandverbot versperrt sein? Dies widerspräche der Warenverkehrsfreiheit nach 28 EG und der Dienstleistungsfreiheit im Sinne des Artikel 49 EG.

„Wir sind davon überzeugt, dass Luxemburg für den Verbraucher entscheiden wird und sich für die Idee Europas auch im Arzneimittelversand aussprechen wird, nicht aber für die Abschottung nationaler Märkte“, erklärt DocMorris-Chef Ralf Däinghaus (35). „Denn wir treten ein für mehr Transparenz und Wettbewerb im Sinne des Verbrauchers.“ Bereits im Oktober 2000 hatte der DAV versucht, mit einer Einstweiligen Verfügung das Angebot günstigerer Arzneimittel im deutschen Markt zu blockieren. Zuletzt hatte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main die Klage zur Vorabentscheidung nach Luxemburg gereicht. Nach Ansicht der Frankfurter Richter ließe sich die Klage nicht allein auf Grundlage deutscher Regeln und Gesetze entscheiden.

„Ein Versandverbot würde im Zusammenspiel mit den Regeln des deutschen Apothekenrechts den Zugang zum Endkunden für Apotheken aus anderen Mitgliedstaaten unmöglich machen“, sagt Ralf Däinghaus. Noch kollidieren hier nationale Vorschriften mit europäischen Grundfreiheiten. Das Urteil des Gerichtshofes wird im Frühsommer 2003 erwartet.

Der Fall 0800DocMorris wurde mittlerweile zum „Präzedenzfall“ mit der grundsätzlichen Entscheidung, ob der Versandhandel mit Arzneimitteln in Deutschland erlaubt werde. An einer Liberalisierung des Versandhandels wird auch in der Bundesregierung gearbeitet. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) fordert bereits seit Monaten die Zulassung von Versandapotheken. Ein Gesetzentwurf wird derzeit im Ministerium erarbeitet.

Der Ausgangsrechtsstreit: Die Apotheke 0800DocMorris agiert europaweit bei Bestellungen von Arzneimitteln streng im Rahmen der nationalen und europäischen Gesetzgebung. Schon 1998 hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg in einem Grundsatzurteil festgestellt, dass die Arzneimittelqualität und die Ausbildung der Apotheker in den Mitgliedstaaten der damaligen EG vergleichbar und kein Argument gegen den freien Wettbewerb im Binnenmarkt ist. Aber: Der Deutsche Apothekerverband reichte gegen die niederländische Apotheke im Oktober 2000 eine Einstweilige Verfügung bei Gericht ein. Die Inhalte: Verstoß gegen das deutsche Versandhandelsverbot, Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht und Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz. Die Klage durchlief das Landgericht (AZ 2-03 O 366/00) und das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (AZ 6 U 240/00). Am 10. August 2001 riefen die Frankfurter Richter den EuGH zur Stellungnahme an. Am 10. Dezember 2002 wurde in Luxemburg jetzt im so genannten Vorabentscheidungsersuchen verhandelt (C-322/01).